Die nachfolgend aufgeführten Modalitäten wurden ausgearbeitet, um u.a. die administrativen Kosten und externen Gebührenlasten so gering wie möglich zu halten. Deshalb werden ausserordentliche Mehrkosten so weit wie möglich nach dem Verursacherprinzip weiter belastet (siehe Gebührenregelung).. Die MODERN MUSIC SCHOOL wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Aus- und Weiterbildung.

  • 1.0 Mit Unterzeichnung der umseitigen Anmeldung oder mittels Online-Formular hat der/die Schüler/in einen rechtsgültigen Unterrichtsvertrag mit der MODERN MUSIC SCHOOL geschlossen.
  • 2.0 Diese AVBs regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem/der Schüler/in und der MODERN MUSIC SCHOOL und bilden integrierenden Bestandteil des zwischen dem/der Schüler/in und der MODERN MUSIC SCHOOL geschlossenen Unterrichtsvertrag.

  • 3.0 Ein Kurs findet nur statt, wenn genügend Anmeldungen für den von Ihnen gewünschten Gruppenunterricht bei der MODERN MUSIC SCHOOL eingegangen bzw. genügend Teilnehmer/innen vorhanden sind.
  • 4.0 Sind nicht genügend Anmeldungen für einen Gruppenunterricht vorhanden, so behält sich die Schulleitung vor, eine andere Form des Gruppenunterrichts vorzuschlagen. Die Kurskosten richten sich dann entsprechend der Teilnehmerzahl.
  • 5.0 Die Entscheidung über die Durchführung eines Kurses liegt alleine und einseitig bei der Schulleitung.
  • 6.0 Wird ein Kurs nicht durchgeführt, so besitzt der/die Schüler/in weder Ersatzansprüche gegenüber der MODERN MUSIC SCHOOL oder ihren Lehrern noch ein Recht auf ausserordentliche Kündigung des Vertrages.
  • 7.0 Bei Nichtstattfinden eines Kurses werden allfällige bereits geleistete Zahlungen dem/der Schüler/in gutgeschrieben oder zurückerstattet.
  • 8.0 Die Kurse bzw. die Lektionen finden jede Woche statt, ausser während den Schulferien der MODERN MUSIC SCHOOL und an offiziellen Feiertagen. Ausnahmen gelten für alle Ferienkurse und Workshops.
  • 9.0 Die MODERN MUSIC SCHOOL behält sich Änderungen im Schulablauf und im Stoffplan sowie ein Wechsel der Lehrkräfte jederzeit ausdrücklich vor. Solche Änderungen berechtigen den/die Schüler/in in keinem Fall zu einer ausserordentlichen Kündigung.

  • 10.0 Können Lektionen bzw. Kurse aus Gründen, welche die Lehrkraft zu vertreten hat, nicht abgehalten werden, so werden diese Lektionen bzw. Kurse nach Möglichkeit noch während des Semesters vor- oder nachgeholt. Können der/die Schüler/in jedoch an dem von der Lehrkraft vorgeschlagenen Ersatztermin nicht teilnehmen, so verfällt die Lektion bzw. der Kurs ersatz- und entschädigungslos, wenn die Lehrperson am Arbeitsplatz anwesend war.
  • 11.0 Können Lektionen bzw. Kurse mit Gruppenunterricht aus gesundheitlichen Gründen, welche die Lehrkraft zu vertreten hat, nicht abgehalten werden, so verfallen diese Lektionen bzw. Kurse während der ersten Woche der Verhinderung der Lehrkraft ersatz- und entschädigungslos. Nach Ablauf dieser Woche werden die betroffenen Lektionen bzw. Kurse von einer Ersatzkraft übernommen oder nach Möglichkeit nachgeholt.
  • 12.0 Kann der/die Schüler/in aus Gründen, welche er/sie zu vertreten hat, an einer ausgewählten Lektion oder einem Kurs nicht teilnehmen, so verfallen diese Kurse oder Lektionen. Als solche Gründe gelten beispielsweise, aber nicht abschliessend: Krankheit, Unfall, Vergessen, Behinderung der öffentlichen Verkehrsmittel, familiäre oder anderweitige schulische Verpflichtungen und ähnliches. Der/die Schüler/in besitzt in diesen Fällen, auch wenn er/sie vorgängig oder nachträglich eine Entschuldigung vorlegt, weder Anspruch auf Rückvergütung noch auf Vor- oder Nachholen der versäumten Lektionen oder Kurse.
  • 13.0 Fallen Lektionen oder Kurse auf öffentliche Feiertage, so verfallen diese dem/der Schüler/in ebenfalls ohne Anspruch auf Rückvergütung oder Nach- bzw. Vorholen.

  • 14.0 Der/die Schüler/in verpflichtet sich, die im „Schulreglement“ der MODERN MUSIC SCHOOL sowie in der „Schulordnung“ enthaltenen Bestimmungen und Weisungen zu beachten.
  • 15.0 Die aktuellen und zukünftigen Versionen des „Schulreglements/Schulordnung“ sowie der „Gebührenordnung“ und der „Preisliste“ gelten als integrierender Bestandteil des Vertrages.

  • 16.0 Als Kinder gelten Schüler/innen ab Eintritt in die Schulpflicht bis Abschluss Sekundarstufe I. Als Jugendliche gelten Schüler/innen ab Eintritt in die Sekundarstufe II bis zum vollendeten 20. Altersjahr oder bis zum Abschluss einer Erstausbildung längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
  • 17.0 Subventionierte Preise (**): gelten für Kinder/Jugendliche mit Wohnsitz im Kanton Glarus. Maximal 30 Minuten werden subventioniert. Zusätzliche Unterrichtsminuten werden im Erwachsenentarif verrechnet. Für auswärtige Schüler/innen gelten die Preise für Erwachsene.
  • 18.0 Schulgeldermässigung: Im Falle von geringer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit von Eltern kann auf Gesuch hin, das Schulgeld um bis zu 50% ermässigt werden. Das Gesuch ist dem Förderverein ‚house of art and music“ einzureichen.

  • 19.0 Die MODERN MUSIC SCHOOL offeriert zwei verschiedene Möglichkeiten zur Bezahlung der Kurskosten. Bei Vorauszahlung wird ein Rabatt für die prompte Begleichung der Kosten gewährt, welcher bereits in den auf der Preisliste angegebenen Beträgen berücksichtigt ist. Dementsprechend wird bei Ratenzahlung ein Zuschlag verrechnet, welcher ebenfalls bereits in den auf der Preisliste angegebenen Beträgen berücksichtigt ist. Bei Zahlung nach Termin gilt der Tarif für Ratenzahlung.
  • 20.0 Bei Vorauszahlung verpflichtet sich der/die Unterzeichnende, das Kursgeld für das jeweilige Semester so einzuzahlen, dass es mindestens 20 Tage vor Semester-/Kursbeginn auf dem Konto der MODERN MUSIC SCHOOL gutgeschrieben ist.
  • 21.0 Bei Ratenzahlung verpflichtet sich der/die Unterzeichnende, das Kursgeld in 3 gleichen Raten zu überweisen. Die erste Rate muss jedoch mindestens 20 Tage vor Semesterbeginn auf dem Konto der MODERN MUSIC SCHOOL gutgeschrieben sein. Die zweite Rate hat in maximal 30 Tagen zu erfolgen.
  • 22.0 Gibt der/die Unterzeichnende auf der Anmeldung nicht den von ihm/ihr gewünschten Zahlungsmodus an, so gilt automatisch der Modus der Vorauszahlung.

  • 23.0 Instrumente, Bücher und Kursunterlagen werden grundsätzlich vom Schüler/der Schülerin selber gekauft. Werden dem/der Schüler/in im Unterricht Bücher und/oder Kursunterlagen abgegeben, so werden diese dem/der Schüler/in neben dem Kursgeld zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • 24.0 Fotokopien: Pro Seite gelten folgende Ansätze:
    • Kopie A4 schwarz-weiss: Fr. 0.20
    • Kopie A4 farbig: Fr. 0.50
    • Kopie A3 schwarz-weiss: Fr. 0.40
    • Kopie A3 farbig Fr. 1.00
  • Die Fotokopien sind in bar direkt der Lehrperson zu zahlen. Erfolgt eine Rechnungsstellung durch die Musikschule wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 10.00 erhoben.
  • 25.0 Bei nicht termingerechter Bezahlung des Kursgeldes erhebt die MODERN MUSIC SCHOOL folgende Mahngebühr:
    • 1. und 2. Mahngebühr: je Fr. 15.--
    • jede weitere Mahnung: je Fr. 50.--
    • Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum 5%
    • Einleitung Betreibungsverfahren: Fr. 120.--
  • Diese Gebühren gelten unabhängig davon, ob die Mahnung durch die Musikschule oder einen von ihr bezeichneten Vertreter erfolgt.
  • 25.1 Weitere Gebühren: Preis Papierabrechnung: Fr. 2.00, Gebühren Einzahlung am Postschalter: Fr. 2.35
  • 26.0 Bei erstmaliger Einschreibung sowie für ausserordentliche Umbuchungen und Umteilungen, welche durch einen Schüler/eine Schülerin verursacht werden, wird jeweils eine Umtriebsgebühr von Fr. 30.— erhoben.
  • 27.0 Die Musikschule behält sich hiermit ausdrücklich vor, die Gebührenordnung und die Preisliste einseitig anzupassen. Die Anpassungen werden dem/der Schüler/in in geeigneter Form bekanntgegeben. Erhöhungen des Kursgeldes berechtigen in keinem Fall zu einer ausserordentlichen Kündigung.

  • 28.0 Mit Unterzeichnung der Anmeldung zu Kursen oder Lektionen schliesst der/die Schüler/in einen unbefristeten Vertrag mit der MODERN MUSIC SCHOOL.
  • 29.0 Der Vertrag kann seitens des/der Schüler/in auf das Ende eines jeden Semester gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Semester.
  • 30.0 Die Kündigung muss mittels eingeschriebenen Briefs erfolgen und gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 10.05./10.12. (Sommer-/Wintersemester) bzw. 10.02./10.08. (Frühlings-/Herbstsemester) vor Ende des laufenden Semesters bei der anderen Partei eintrifft (Datum des Poststempels massgebend). Kündigungen, die mündlich, telefonisch oder mittels E-Mail mitgeteilt werden, sind nicht gültig. Verspätete Kündigungen werden in keinem Fall akzeptiert. In solchen Fällen verlängert sich der Vertrag (einschliesslich der Pflicht zur Zahlung der Kurskosten) automatisch bis zum Ende des nächstfolgenden Semesters.
  • 31.0 Bei schweren Verfehlungen seitens des/der Schüler/in oder bei schwerwiegenden Verletzungen der Schulordnung, kann der/die Schüler/in von der Schulleitung jederzeit mit sofortiger Wirkung von der Schule verwiesen und mit einem Hausverbot belegt werden.
  • 32.0 Wird ein/e Schüler/in von der Schule verwiesen, so werden ihm/ihr die restlichen Kursgebühren pro rata temporis zurückerstattet. Vorbehalten bleiben Schadenersatzansprüche der MODERN MUSIC SCHOOL gegenüber dem/der Schüler/in.

  • 33.0 Auf den Unterrichtsvertrag und diese Allgemeinen Vertragsbedingungen ist in allen Teilen ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
  • 34.0 Sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Unterrichtsvertrag oder mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen stehenden Streitigkeiten unterstehen der Gerichtsbarkeit am Sitze der MODERN MUSIC SCHOOL. Der Musikschule steht es jedoch auch nach ihrer freien Wahl zu, den/die Schüler/in direkt an seinem/ihrem Wohnsitz zu belangen.

Reglement Abonnements

  • 1.1. Die Einzelheiten über die Dauer der Unterrichtslektionen und Angebote sind in der „Anmeldung + Preisliste“ enthalten.

  • 2.1. Die Musikschule möchte in lockerer, aber professioneller Atmosphäre dem Schüler die Freude an der Musik wecken und erhalten. Nicht nur talentierte Schülerinnen und Schüler sollen bei uns unterrichtet werden, sondern jedermann, der Lust hat, sich mit Musik zu beschäftigen.
  • 2.2. Zu den wichtigsten Unterrichtszielen zählen:
      Der Schüler steht im Mittelpunkt (Bedürfnisabklärung)
      Immer dem Schüler angepasste Forderungen stellen (Stärkung des Selbstvertrauens)
      Ob der Schüler hinsichtlich Perfektion geschult wird oder nicht wird abhängig gemacht von seiner persönlichen Motivation
      Als Minimalziel gilt, den Schüler Freude im Musikunterricht erleben zu lassen
      Der Schüler soll von seinem Erfolg profitieren können
      Erfolgserlebnisse vermitteln (Lob im Unterricht, Auftritts-Möglichkeiten)
      Den Schüler bei der Wahl, beim Kauf eines Instrumentes, Noten, Lehrmittel, etc. unterstützen,

  • 3.1. Das Abonnement ist während der auf der "Anmeldung + Preisliste" vereinbarte Dauer gültig. Über Verlängerungen entscheidet die Musikschulleitung.
  • 3.2. Das Abonnement ist auf andere Personen übertragbar und kann am Standort der Musikschule bei verschiedenen Lehrpersonen eingelöst werden. Bei externem Unterricht an anderen Standorten ist das Abonnement auf eine Lehrperson beschränkt.
  • 3.3. Über Verlängerungen/Umteilung zu einer anderen Lehrperson und Stellvertretungen entscheidet die Musikschulleitung.

  • 4.1. Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Anmeldeformular an das Sekretariat. Das Sekretariat klärt die Zuteilung ab und leitet die weiteren Schritte ein. Der Musikunterricht beginnt erst nach Zahlungseingang des Schulgeldes.

  • 5.1. Der Schüler/die Schülerin meldet sich mittels "Anmeldung + Preisliste" an.
  • 5.2. Das Sekretariat leitet die Anmeldung an die Lehrperson weiter und bestätigt die Anmeldung mit Abo-Rechnung an den/die Schülerin.
  • 5.3. Die Lehrperson nimmt mit dem/der Schüler/in Kontakt auf und klärt ab, ob eine Zusammenarbeit möglich ist. Ist dies nicht der Fall, wird eine andere Lehrperson vom Sekretariat organisiert.
  • 5.4. Nach Zahlungseingang sendet das Sekretariat der Lehrperson die Unterrichtskarten. Die Lehrperson kann nun mit dem Schüler/in die Lektionen vereinbaren.
  • 5.5. Die Lehrperson lässt auf der Unterrichtskarte den/die Schüler/in jede erteilte Lektion mit Unterschrift bestätigen.
  • 5.6. Folge-Abos werden der Lehrperson nach Zahlungseingang der Schulgeldes abgegeben.

  • 6.1. Ein unentschuldigtes Fernbleiben der Schüler/in gilt als erteilte Lektion.
  • 6.2. Ausfälle der Schüler/in werden nachgeholt, sofern die Abmeldung vor dem Unterrichtstag erfolgt. Fällt der Unterricht wegen der Lehrperson aus, werden die ausgefallenen Stunden nachgeholt.

  • 7.1. Die Lehrperson führt eine Lektionen-Kontrolle (Unterrichtskarte). Jede Lektion ist durch den/die Schülerin mit Unterschrift zu bestätigen. Die Lehrperson wiederum bestätigt den Unterrichtsbesucht auf der Unterrichtskarte des/der Schüler/in.

  • 8.1. Der Anspruch auf Auszahlung besteht auf alle erteilten Lektionen gemäss Absatz 6 und aufgrund des Arbeitsvertrags mit der Modern Music School und wenn das Schulgeld bezahlt ist.
  • 8.3. Die Abrechnung erfolgt jeweils bei Abgabe der vollständig ausgefüllten Unterrichtskarten (Schüler- und Lehrer) auf dem Sekretariat spätestens auf Ende eines Semesters.

  • 9.1. Die Modern Music School verfügt über eigene gut ausgestattete Räumlichkeiten am Standort der Musikschule. Wird der Unterricht durch eine Lehrperson an einem anderen Standort durchgeführt, lehnt die Musikschule jegliche Haftung ab, insbesondere bei Schäden aller Art, Unzufriedenheit des/der Schüler/in mit dem Musikunterricht, Übergriffen und sonstigen unseriösen Handlungen. Die Lehrperson ist persönlich dafür haftbar.
  • 9.2. Eine Lehrperson ist gegenüber der Modern Music School schadenersatzpflichtig, falls durch unseriöse Handlungen der Ruf der Musikschule geschädigt wird und dadurch administrative und juristische Aufwendungen dadurch entstehen.

  • 10.1. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Anmeldung + Preisliste und der Schulordnung.